Internationales Recht
Internationales Recht – die Kommunikation zwischen den Kulturen
Die Ordnung im System der internationalen Verhältnisse erfordert von den Subjekten von diesen Verhältnissen eine bestimmte Art vom Benehmen. Zusammenwirkend müssen Sie sich an der Ordnung im System richten. Egal welche Auseinandersetzungen, Widersätze und Interessenskämpfe in den internationalen Verhältnissen existierten, könnten diese ohne die Anwesenheit von minimalem Verständnis gelöst werden.
In der Grundlage dieser Anforderung steht das gemeinsame Interesse, das nur der erste Grund für das Schaffen des internationalen Rechtes darstellt.
Das internationale Recht ist auch eine der Hauptquellen der Impulse, welche die Gesamtheit des Friedens stützen. Die Regel, welche es bestimmen, wie die Verhältnisse zwischen den unterschiedlichen Ländern aussehen, stellen die Grundlage des internationalen Rechtes zusammen.
Das sind Benehmensnormen. In den internationalen Verhältnissen bestimmt das internationale Recht das Benehmen von den einzelnen Ländern, von Gruppen von Ländern, sowie auch das Benehmen von anderen Subjekten, und von den grenzübergreifenden Verhältnissen zwischen diesen.
Das Bestimmen von Einverständnis bei internationalen Konflikten wird friedlich durch das System für internationales Recht reguliert: internationale Normen äußern immer das, was sein muss und nicht das, was im Moment stattfindet. Sie sind unterschiedlich von dem tatsächlichen Benehmen, genau so wie das reale Benehmen unterschiedlich von den Normen ist.
Die Frage des Zusammenfalls von dem, was sein muss und das, was ist, ist sehr wichtig bei den Verhältnissen auf der internationalen Szene.
Vom Zusammenfall von dem einen mit dem anderen hängt auch die Effektivität des internationalen Rechtes und die Stabilität der Rechtordnung ab. Die Regeln für die grenzübergreifende Zusammenarbeit sind nicht unabhängig von einander. Zwischen diesen gibt es Verbindungen und Verhältnisse, Zusammenhänge und eine bestimmte Ordnung.
Sie bilden Systeme. Deren Systematik kommt von der Systematik der internationalen Verhältnisse selbst. Im internationalen Recht gibt es drei normativ regulierende internationale Verhältnisse, die gleichzeitig normative Untersysteme darstellen: Recht, Moral, Religion. Die ersten zwei sind universell und wirken sich auf die gesamte Internationale Gemeinschaft aus. Die dritte Kategorie hat nur teilweise eine Auswirkung, weil Sie nur in Gemeinschaften wirkt, die die gleiche Religion haben.
Das juristische normative Untersystem im internationalen Recht besteht aus Prinzipien und Normen, die von den Staaten anerkannt werden. Sie sind juristisch obligatorisch für deren Benehmen in den gemeinsamen Verhältnissen. Was obligatorisch ist, ist dass jedes Subjekt des internationalen Rechtes dessen Benehmen an diese Regel und Normen richten muss. Aber es muss anfordern, dass auch andere so handeln.
Die juristischen Normen beruhen auf der Einheit von Rechte und Pflichte. Laut des internationalen Rechtes jedem Recht steht ein Pflicht gegenüber und umgekehrt. DAS Zerstören dieser Einheit zerstört auch die Wirkung des Rechtes. Eins der kleinsten Prinzipien des internationalen Rechtes ist, dass die Verträge eingehalten werden müssen.
Dieses muss in einem breiten Sinne gedeutet werden. Das deutet, dass alle von dem Einverständnis hervorkommenden Regeln Subjekte des internationalen Rechtes sind. Die Abkommen führen zu neuen Regeln. Auf Einkommen beruhen auch die von allen angenommenen internationalen Bräuchen. Im Unterschied von dem inneren Recht, bei dem die Bräuche keine gesetzliche geregelte Pflicht darstellen, haben diese in dem internationalen Recht, die Kraft eines Gesetzes.
Die Effektivität des internationalen Rechtes wird bestimmt davon, in welchem Masse die in diesem Zusammenhang entstehende Pflichte eingehalten werden. Die Seiten in diesen internationalen Rechtsverhältnissen werden als Subjekte des internationalen öffentlichen Rechtes bestimmt. Sie sind: Staate, die um Eigenbestimmtheit kämpfenden Nationen und Völker, oder anders gesagt, die Länder, die sich in einem Gründungsprozess befinden.
Dazu gehören auch die zwischenstaatlichen Organisationen und einige staatsähnliche Formationen, wie etwa die freien Städte. Das internationale Recht ist dafür bestimmt, einem speziellen sozialen Umfeld wirksam zu sein. Es ist außerhalb der Jurisdiktion von irgendeinem Land. Es wird dafür vorbestimmt, Verhältnisse zu regulieren, bei denen über die Subjekte keine Macht übersteht.
Juristisch sind diese Subjekte unabhängig voneinander. Sogar dann, wenn die Subjekte des internationalen Rechtes eine oder andere Art von überstaatlichen Strukturen schaffen, auf denen sie das Entscheidungsrecht übertragen, machen sie dies freiwillig, schränken sich dabei selbst ein, aber sie behalten auch die Möglichkeit auf dem von dem internationalen Recht bestimmten Weg, von diesen herauszukommen, bei.